Räte und Kommissionen

Die Kirchgemeinde Oberwil ist ein Glied der Röm.-kath. Landeskirche des Kantons Basel-Landschaft. Sie ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (Kantonsverfassung §139 Absatz 2).

Oberstes Organ der Kirchgemeinde sind die Stimmberechtigten. Sie entscheiden an der Kirchgemeindeversammlung oder durch Abstimmung an der Urne weiter zur Kirchgemeinde

Kirchgemeindeordnung (Mai 05)

Der Pfarreirat steht ganz im Dienst der Seelsorge. Er setzt sich zusammen aus dem Seelsorgeteam, aus den gewählten und berufenen, sowie Delegierten aus den verschiedenen kirchlichen Vereinen und Gruppierungen.

Alle Pfarreiratsmitglieder, zur Zeit 24 Personen, stellen sich ehrenamtlich für diese wichtigen Aufgaben zur Verfügung
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Gewählte und berufene Mitglieder des Pfarreirates

Statuten des Pfarreirates